Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag
mit "seiner" Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und
auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur
und ausschließlich seinen Kunden verpflichtet. Er ist unabhängig von
Versicherungsunternehmen tätig und vertritt die Interessen seiner Mandanten.
Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage von der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft. Sie haben keinen Kostenmehraufwand. Er besorgt
den besprochenen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen, verwaltet die
Verträge und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Schadensfällen.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem
Versicherungsmakler sind neben den gesetzlichen Regelungen in dem
Maklerauftrag, der Maklervollmacht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Versicherungsmaklers geregelt.
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