Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden verantwortungsvollen Menschen ein Muss –
denn laut BGB § 823 sind alle Bürger zum unbegrenztem Ersatz aller Schäden, die sie anderen
zugefügen, verpflichtet. Allein die private Haftpflichtversicherung schützt Sie im Schadensfall vor den
finanziellen Folgen und ist oftmals von existenzieller Wichtigkeit.
Wer ist alles versichert?
Die private Haftpflichtversicherung
sichert grundsätzlich die ganze Familie, d. h. den Versicherungsnehmer,
seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten/ - in, die minderjährigen Kinder bzw. Kinder bis max. 26 Jahre,
die sich noch in der Erstausbildung oder im Studium befinden, ab. Weiterhin sind im Haushalt
beschäftigte Personen sowie kleinere Haustiere mitversichert.
Sachschäden durch deliktunfähige Kinder
Verursacht ein mitversicherter Minderjähriger einen Sachschaden, so leistet der Versicherer auf Wunsch
des Versicherungsnehmers eine Entschädigung zu Gunsten des Dritten, wenn dessen Schadensersatzanspruch
nur deshalb nicht besteht, weil der Minderjährige gemäß § 827 und § 828 BGB für den
Schaden nicht verantwortlich ist und soweit der Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Leistungsbereiche der privaten Haftpflichtversicherung
Folgende Bereiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung miteingeschlossen:
• Personenschäden
• Sachschäden
• Vermögensschäden
Was wird nicht versichert
Nicht versichert sind Schäden, die man selbst erleidet oder anderen vorsätzlich zufügt.
Weiterhin können gepachtete oder geliehene Sachen sowie Schäden, die durch allmähliche
Einwirkung entstehen nicht mit im Leistungskatalog eingeschlossen werden.










