Sie sind gesetzlich krankenversichert und wollen wie ein privat Patient behandelt werden, d. h. freie Wahl des Arztes sowie Wechsel des Arztes ohne Überweisung, geringere Wartezeiten sowie oftmals mehr Zeit bei Behandlungen und Untersuchungen. Dann sollten Sie über die Zusatzversicherung „Kostenerstattungsprinzip“ nachdenken! Seit Anfang 2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip zu vereinbaren und somit Leistungen wie ein Privatpatient im ambulanten und zahnärztlichen Bereich zu erhalten. Der gesetzlich Versicherte begleicht die Arztrechnungen zunächst selbst und reicht die Rechnungen anschließend bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein
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