Ihre normale
Hausratversicherung deckt keine Schäden an den Verglasungen Ihrer Wohnung oder
Ihres Einfamilienhauses ab, aber mit unserer separaten
WGV-Glasversicherung können Sie sämtliche
Verglasungen von Fenstern, Türen, Glaswänden, Wintergärten und Möbeln gegen Glasbruch versichern –
so sind sämtliche Glasscheiben rundum bestens bei Schäden geschützt.
Die Haushaltsglasversicherung umfaßt:
Glas- und Kunststoffscheiben (Normal- und Isolierverglasungen) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten,
Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glas-/Kunststoffabdeckungen von Sonnenkollektoren
und Fotovoltaikanlagen, Lichtkuppeln sowie Glasbausteine und Profilbaugläser.
Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Aquarien/Terrarien
bis 200 Liter; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten. Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien/Terrarien
über 200 Liter können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Nicht versichert sind:
- Beleuchtungskörper, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.