Ihre normale
Hausratversicherung deckt keine Schäden an den Verglasungen Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses ab,
aber mit unserer separaten
WGV-Glasversicherung können Sie sämtliche Verglasungen von Fenstern, Türen, Glaswänden,
Wintergärten und Möbeln gegen Glasbruch versichern – so sind sämtliche Glasscheiben rundum bestens bei Schäden geschützt.
Die Haushaltsglasversicherung umfaßt:
Glas- und Kunststoffscheiben (Normal- und Isolierverglasungen) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten,
Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen,
Glas-/Kunststoffabdeckungen
von Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen, Lichtkuppeln sowie Glasbausteine und Profilbaugläser.
Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Aquarien/Terrarien bis 200 Liter;
Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten. Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien/Terrarien über 200 Liter
können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Nicht versichert sind:
- Beleuchtungskörper, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.