Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen,
wenn Ihre Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte und sogar das Eigentum Ihrer
Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch folgende Gefahren beschädigt werden.
Wenn es brennt:
Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug
auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie
bezahlt nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten.
Außerdem kommt sie für alle Maßnahmen auf, die der Schadensminderung dienen.
Die Übernahme der Kosten ist i.d.R. begrenzt und kann bei
den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein.
Bei Einbruchdiebstahl/Vandalismus:
Die Einbruchdiebstahlversicherung ersetzt, während des Einbruchs gestohlene Gegenstände.
Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden
auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen.
Nach einem Rohrbruch:
Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein
Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten,
sondern auch die EDV-Anlage (z.B. eines Steuerberaters) kann komplett zerstört werden.
Die Leitungswasserversicherung kommt für alle Schäden auf, auch dann, wenn
Frost die Ursache war.
Die Schäden am Gebäude und die Kosten für die Nebenarbeiten,
die notwendig sind um den Schaden zu beheben, werden nicht durch die
Geschäftsinhaltsversicherung sondern durch die Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt.
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