Bei der Direktversicherung ist der Betrieb der Beitragszahler, Versicherter der Arbeitnehmer. Die geleisteten Beiträge sind Betriebsausgaben. Anbieten würde sich zum Beispiel, einen Teil von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für Beiträge zu einer Direktversicherung zu verwenden. Bleibt von diesen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig, so zahlt der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20 prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Man spart also Steuern und Sozialabgaben. Der Spareffekt wird dabei mit steigendem Grenzsteuersatz immer größer, da die Differenz zum 20prozentigen Pauschalsteuersatz entsprechend größer wird. Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherung mindestens bis zum 60. Lebensjahr des versicherten Arbeitnehmers laufen muß. Beamten können aus gesetzlichen Gründen nicht in Form einer Direktversicherung für das Alter vorsorgen.







