Die Zusage kann sich entweder auf bestimmte Versorgungsleistungen und deren Höhe beziehen (Leistungszusage) oder auf die Zahlung von laufenden Beiträgen an einen externen Versorgungsträger. Je nach Gestaltung liegt dann eine Beitragszusage oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung vor. Außerdem kann die Zusage lauten, dass der Arbeitgeber selbst aus Beiträgen Leistungsbausteine ermittelt und die Summe so ermittelter Leistungsbausteine als Versorgungsleistung zusagt. Das ist eine beitragsorientierte Leistungszusage.
In Deutschland sind fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen:
Seit 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge durch finanzielle Zuschüsse und extra Steuerersparnis.
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