Der Versicherungsmakler ist ein Handelsvertreter nach §92,93 ff HGB und in dieser Eigenschaft ein unabhängiger Vermittler für Versicherungen. Er berät seine Mandanten, prüft vorhandenen Versicherungsschutz, entwickelt Deckungskonzepte und vergleicht im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis die Tarife wichtiger Anbieter am Markt.
Der Tätigkeit des Versicherungsmaklers kommt besondere Bedeutung zu, bezeichnet ihn als "treuhänderischen Sachverwalter" im Auftrag des Versicherungsnehmers und stellt ihn in dieser Hinsicht auf eine Stufe mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern.
Zu den Pflichten des Versicherungsmaklers gehören:
- die Risikountersuchung
- die Risikoplatzierung und
- die Unterrichtung des Mandanten
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